Konkurrenz um ein Stipendium

Nur einer kann gewinnen

aboutpixel.de / Duell © Konstantin Gastmann

Meine Freundin und ich haben uns beide für ein tolles Stipendium beworben. Nun hat sie es bekommen und ich nicht. Wir sind beide gut im Studium, aber sie hat zusätzlich einen Migrantenhintergrund. Ich vermute sehr stark, dass dies den Ausschlag gegeben hat. Ich bin ziemlich sauer und überlege, ob ich mich offiziell beschweren soll. Aber tut man das?

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Von Zümrüt Gülbay-Peischard

Zümrüt Gülbay-Peischard (* 25. März 1970 in Ankara) ist eine deutsche Juristin und Professorin für Wirtschaftsrecht. Gülbay, die aus einer Gastarbeiterfamilie aus dem Berliner Wedding stammt, ist die jüngste Professorin, die jemals in Deutschland einen Lehrstuhl erhielt. Die in Ankara geborene Deutschtürkin kam mit zwei Jahren nach Deutschland und legte ihr Abitur als Jahrgangsbeste ab. Nach einem Studium der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin promovierte sie mit 25 zum europäischen Wettbewerbsrecht. 1998 wurde sie (an ihrem 28. Geburtstag, denn dies ist das Mindestalter nach dem Beamtenrecht) zur Professorin an der Hochschule Anhalt in Bernburg (Saale) ernannt. Sie ist dort im Fachbereich Wirtschaft Inhaberin des Lehrstuhls für Wirtschaftsrecht. Ihr Schwerpunkt ist das internationale Wirtschaftsrecht. Außer in Bernburg doziert Gülbay derzeit noch am Berliner Institute of Electronic Business, sowie an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (Berlin School of Economics).

 

Liebe Fragenstellerin,
gehen wir mal davon aus, dass Ihre Vermutung stimmt und das tatsächlich der Migrationshintergrund  Ihrer Freundin ausschlaggebend für die Entscheidung war. Aus rechtlicher Sicht kann ich hierzu nur sagen: Die dürfen dass, da die Auswahlkriterien sich aus dem Stiftungszweck ergeben und dieser eine vorrangige Förderung bei Migrationshintergrund vorsehen  kann.
Aus menschlicher Sicht zwei Bemerkungen: Die Entscheidung betrifft Ihre Freundin. Wollen Sie nicht versuchen, sich mit ihr zu freuen? Und weiterhin,  manchmal kann man aus einer vermeintlichen Niederlage mehr lernen, als man denkt. Versuchen Sie doch herauszufinden, woran es wirklich gelegen hat. Hinterfragen Sie Ihre eigene Bewerbung an der entsprechende Stelle und bewerben Sie sich weiter. Es gibt mehr als eine Möglichkeit, sich fördern zu lassen. 

Das tut man nicht

Das kann man tun:.......... 1 Stimme(n)

Das tut man nicht:.......... 7 Stimme(n)

2 Kommentare

Jürgen: 10.09.2010 - 12:09 Uhr

Und wenn es andersherum ausgegangen wäre?

Wären Sie glücklicher, wenn es andersherum ausgegangen wäre? Würde Ihre Freundin vielleicht denken: Nur weil ich einen Migrantenhintergrund habe, bin ich wieder nicht zum Zuge gekommen? Gerade bei Bewerbungsverfahren um Stipendien, Stellen, ... hängt Gerechtigkeit vom Betrachter ab. Sind Sie in Ihrem Leben evtl. auch schon einmal die "Glücklichere" gewesen? Ich wünsche Ihnen viel Glück beim nächsten Mal.

guvo: 15.02.2010 - 13:02 Uhr

Glaubenssache

Ihnen wird vielleicht aufgegangen sein, dass Sie bereits das tun, wonach sie fragen. Sie sehen, es geht. Ohne, dass jedoch etwas geschehen ist. Sie können gerne glauben, dass Ihre Beschwerde anderswo mehr Erfolg haben wird. Die Zulässigkeit hängt formal ganz stark davon ab, dass Ihre Integrität irgendwie verletzt worden sein könnte. Das wäre denkbar, wenn Sie schlechter da stehen würden als vorher. Nicht im Vergleich zu Ihrer Freundin, sondern einzig auf sich bezogen. Es sei denn, dass Sie sich OHNE NOT selbst um Ihr Ansehen bringen wollen. Womöglich könnte eine flapsige Absage einer Verletzung der Integrität gleichkommen. Das wurde jedenfalls bislang noch von keiner Seite aus so gesehen. Nicht einmal eine nachgeschobene Begründung zu der Absage können Sie erwarten. Wenn auch ohne ernsthafte Aussicht auf Erfolg und hoffentlich ohne Beschädigung des eigenen Ansehens: Das-kann-man-tun.

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