Unversteuertes Geld in der Schweiz stiften?

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Unsere Eltern sind verstorben und haben uns ein beträchtliches Vermögen hinterlassen. Bei der Regelung der Erbangelegenheiten haben wir herausgefunden, dass die Eltern seit Jahrzehnten ein Konto in der Schweiz mit in Deutschland nicht versteuertem Geld unterhielten. Wir möchten den (erheblichen) Betrag nicht behalten, sondern einer Stiftung für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung stellen – haben aber überhaupt kein Interesse daran, das Geld vorher in Deutschland zu versteuern. Jetzt sind wir natürlich sehr alarmiert wegen der CDs mit Schweizer Bankdaten und würden gern schnell handeln. Kann man das machen – das Konto in der Schweiz auflösen und dort stiften?

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Von Helmut Anheier

Professor Helmut Anheier ist wissenschaftlicher Direktor des Centrums für soziale Investitionen und Innovationen an der Universität Heidelberg CSI. und Dekan der privaten Hochschule Hertie School of Governance in Berlin. Der Soziologe ist einer der international anerkanntesten Experten für die Zivilgesellschaft und Stiftungen. Sein momentaner Forschungsschwerpunkt liegt in der Rolle von Stiftungen im internationalen Vergleich.  

Rechtlich könnte hier lang und kompliziert geantwortet werden, aber moralisch-praktisch gesehen scheint sich doch eine Lösung anzubieten:  eine Stiftung in der Schweiz zu gründen, darin das entsprechende Geld als Vermögen einzahlen und anlegen, aber die Erträge Zwecken und Empfängern in Deutschland zukommen zu lassen oder zumindest dies in einem erheblichen Maße möglich zu machen. Das Heidelberger CSI kann hier übrigens beratend zur Seite stehen. Das kann man tun

Das kann man tun:.......... 7 Stimme(n)

Das tut man nicht:.......... 24 Stimme(n)

2 Kommentare

MRSchaar: 27.05.2010 - 08:05 Uhr

Cui Bono?

Ihre Eltern haben durch die Steuerhinterziehung den deutschen Staat (und damit ihre Solidargemeinschaft) offenbar jahrelang erheblich geschädigt. Warum wehren Sie sich dagegen, diesen Schaden zumindest teilweise wieder gutzumachen, wenn es Sie ohnehin nichts kostet? Wenn Sie einen guten Zweck mit einem guten Gewissen vereinbaren wollen, helfen keine faulen Kompromisse, von denen im Zweifel ja auch schweizer Berater, Banken und Behörden profitieren würden. Deshalb: Das tut man nicht!

guvo: 19.02.2010 - 08:02 Uhr

Wasch mich, aber mach micht nicht nass?!

Mit Antritt des Erbes sind Sie bis zu Ihrer Entscheidung, was mit dem Geld geschehen soll, die Besitzer des Geldes. Die Absicht, das Geld nicht behalten zu wollen können Sie nur einlösen, wenn Sie das Erbe gar nicht erst antreten. Im Erbfall würde Ihnen obliegen darüber zu entscheiden, entweder einen Schlussstrich zu ziehen und das Geld in Deutschland zu versteuern oder sich von Ihren Eltern zum wiederholten Male nur instrumentalisieren zu lassen. Auf Kosten Ihrer Selbstachtung. Das-tut-man-nicht.

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Kommentar des Tages

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Ein Kommentar von:
Ursula Weidenfeld
www.das-tut-man-nicht.de

So funktioniert das-tut-man-nicht.de

10.10.2009

So etwas tut man nicht. Richtig vermisst wird dieser Satz erst, seitdem man ihn nirgends mehr hört: An Fragen mangelt es nicht. Anständig leben wollen viele - aber Leitplanken für ein anständiges Leben zu setzen, sie zu pflegen und stabil zu erhalten, das ist schwieriger geworden. Wer zweifelt, ob ein Vorhaben in Ordnung ist, oder nicht, bekommt immer vorsichtigere Antworten. Je größer das Problem, desto leiser die Replik.

Wenn Sie wissen wollen, ob Sie etwas tun können - oder ob Sie es lieber lassen sollten - können Sie Ihre Frage an uns schicken. Wir bemühen uns, die richtige Antwort-Person für Sie zu finden. Danach werden Sie vielleicht besser einschätzen können, wie Sie Ihre Frage beantworten können. Können, nicht müssen. Schreiben Sie uns info@das-tut-man-nicht.de [>]