Gefälligkeits-Attest für die Scheidung

Streit um das neue Unterhaltsrecht

Pixelio/Rainer Sturm

Ich bin Ende 30 und habe zwei Kinder im Alter von sieben und neun Jahren, die bereits in die Schule gehen. Mein Mann will sich nun von mir scheiden lassen nach rund zehnjähriger Ehe. Ich bin Akademikerin und könnte jederzeit wieder einen Voll- oder Teilzeitjob bekommen, da meine Qualifikationen als Ärztin sehr gefragt sind. Ich weiß auch, dass ich nach dem neuen Unterhaltsrecht verpflichtet bin, wieder zu arbeiten. Aber ich bin stinksauer auf meinen Mann, dem ich ein Jahrzehnt den Rücken freigehalten habe und der mich jetzt für eine Jüngere verlässt, die noch dazu schwanger ist.
Er ist finanziell so gut gestellt, dass er mich und die Kinder auch weiter gut versorgen könnte. Deshalb will ich nicht arbeiten, sondern weiter von dem Geld leben, das er - für uns als Familie - in den letzten zehn Jahren erarbeitet hat. Wir haben aber keinen Ehevertrag, und mein Anwalt sieht nur geringe Chancen für mich. Jetzt hat sich eine befreundete Ärztin, die in ihrem Fach unumstritten ist, bereit erklärt, mir ein Attest für das jüngere Kind zu schreiben. Darin würde stehen,dass das Kind gesundheitlich so labil ist, dass es Rund-um-die-Uhr-Betreuung braucht. Damit würde ich auch bei Gericht voraussichtlich durchkommen. Ich weiß, dass das vermutlich nicht legal ist. Aber ich bin so sauer auf meinen Mann, der unser Leben zerstört. Tut man das, sich ein derartiges Gefälligkeits-Attest schreiben zu lassen?

 

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Von Brigitte Zypries

Brigitte Zypries ist die Justiziarin der SPD-Bundestagsfraktion. Die 1953 in Kassel geborene Juristin war von 2002 bis 2009 Bundesministerin der Justiz. In ihre Amtszeit fiel die Reform des Unterhaltsrecht. Zypries begann ihre Karriere als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht, bevor sie 1995 in die niedersächsische Staatskanzlei ging. Nach dem Wahlsieg von Gerhard Schröder wurde sie 1998 Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern.
 

 Sehr geehrte Fragestellerin,
ich kann verstehen, dass Sie sehr enttäuscht sind über Ihren Mann. Ich kann auch verstehen, dass Sie sich betrogen fühlen, weil Ihre Lebensplanung zerstört wurde und Sie sich ein neues Leben aufbauen müssen. Weil die eheliche Verabredung so war, dass Sie zu Hause bleiben und sich um die Kinder kümmern, während Ihr Mann das Geld für die Familie verdient, gibt es sicherlich für Sie für eine gewisse Zeit noch einen zumindest anteiligen Betreuungsunterhalt.
Was man aber nicht tut ist, der Konflikt mit dem Partner auf dem Rücken der Kinder oder eines Kindes auszutragen. Das aber würden Sie tun, wenn Sie sich für Ihr jüngstes Kind ein ärztliches Attest ausstellen ließen. Das Kind merkt doch, dass es "krankgeschrieben" wird, obwohl es gar nicht krank ist. Es wird sich dazu ja auch gegenüber dem Vater zu verhalten haben. Sie würden also Ihr Kind für die "Rache" an Ihrem Mann funktionalisieren - und das tut man nicht! Wegen dem Wohl des Kindes. Das tut man nicht

Das kann man tun:.......... 1 Stimme(n)

Das tut man nicht:.......... 1 Stimme(n)

3 Kommentare

Katja: 05.07.2010 - 16:07 Uhr

Im Sinne der Kinder

... sollten Sie versuchen, mit Ihrem Mann eine gütliche Einigung zu treffen. Nur weil er nicht zahlen muss heißt es ja nicht, dass er die Kinder Sie nicht weiterhin großzügig unterstüzten würde (ja, auch solche Männer gibt es!). Gehen Sie auf ihn zu, machen Sie ihm einen vernünftigen Vorschlag (eine Halbtagsstelle suchen, Übergangsregelungen, evtl. sogar die Kinder halb / halb betreuen), und vielleicht werden Sie erstaunt sein. Außerdem ist es vielleicht gut für Ihr Selbstwertgefühl, wenn Sie von draußen, aus der Arbeitswelt, Anerkennung bekommen (von späteren Rentenansprüchen, die Sie dadurch erwerben, und dem Stehen auf eigenen Beinen ganz zu schweigen). Das Attest würde ich aus mehreren Gründen sein lassen: 1. Was leben Sie Ihren Kindern mit einem solchen Attest vor? Dass es richtig ist, zu betrügen? 2. Wenn es rauskommt (und solche Dinge haben die Tendenz, dass sie entdeckt werden) haben Sie nicht nur Ihrem Mann (und dem Vater Ihrer Kinder) gegenüber einen ziemlichen Erklärungsbedarf und eine garantiert deutliche Verschlechterung des Umgangs, sondern 3. evtl. auch noch ein rechtliches Problem, von Ihrer Freundin und ihrem Ruf als Ärztin mal ganz abgesehen. Ganz eindeutig: Das tut man nicht!

Angelika: 20.03.2010 - 21:03 Uhr

Tür zu - Tür auf

@Roland Stumpp: Sie haben vollkommen Recht, wenn Sie empört und verägert auf diesen Artikel, diese Situationsschilderung reagieren. Allerdings möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass man sich ersteinmal selbst in solch einer Situation befunden haben muss, um wirklich zu wissen, worum es geht und wie enttäuscht diese Frau ist. Ihre Überreaktion deutet für mich darauf hin, dass Sie selbst schon einmal in einer ähnlichen Situation waren, nur auf der anderen Seite! Dies rechtfertigt jedoch nicht, dass Sie vorschnell urteilen. Dazu müssten Sie sich schon die Mühe machen, sich die ganze Geschichte erzählen zu lassen! Was die Autorin/Betroffene angeht, so möchte ich Ihnen nur eines mit auf den Weg geben: Sie gewinnen dadurch nicht den Vater ihrer Kinder geschweige denn ihren Mann zurück, darunter müssen Sie einen Schlussstrich ziehen. Es ist nun in Ihrer Verantwortung, ihren Kindern zu zeigen, dass davon weder ihre noch Ihre Welt untergehen wird. Der Vater bleibt ihnen erhalten und die Mutter auch, eben nur nicht mehr zusammen. Machen Sie selbst das Beste draus und preschen Sie nach vorne! Ohne es schon jetzt erkennen zu können werden sich dadurch neue, bessere, schönere oder auch interessantere Dinge für Sie auftun, für die Sie sonst keine Augen/Nerven gehabt hätten! Lassen Sie sich nicht zu Dingen hinreißen, für die Sie vor einiger Zeit andere noch verächtlich angeschaut hätten. Das haben Sie gar nicht nötig! Lassen Sie sich von mir, einer ehemals Betroffenen gesagt sein: Wo eine Tür zu geht, geht eine andere auf! Viel Glück und Kraft Angelika

Roland Stumpp: 12.11.2009 - 16:11 Uhr

Kriminelle Energie?

Es erstaunt mich immer wieder was enttäuschte Menschen so ausbrüten um im Fall einer verlorenen Liebe den anderen ehemaligen Partner zu schädigen! Die sehr gute Antwort von Frau Zypries kann ich nur unterstreichen, aber nicht ohne den Zusatz dass der Gedanke der hier als Frage in den Raum gestellt wurde, kriminell ist! Der Satz "das tut man nicht" bagatellisiert hier einen Gedanken der auf der Grundlage von Täuschung und Missbrauch von Kindern basiert! Das ist kriminell und kein Bagatellfall! Ich halte es für fatal wenn man solche abstrusen Gedankengänge mit einem Satz abtut. Das Tun des Gedankens könnte einen Menschen, eine Familie oder mehrere davon Betroffene zerstören. Enttäuschte Ehepartner suchen in solchen Vorhaben nur eines. Zerstörung des anderen zur Befriedigung des eigenen Egos! Dabei sollten sich die Enttäuschten eher und auch die Frage stellen inwieweit sie selbst zur Enttäuschung beigetragen haben, statt ihre Rachegelüste zu mobilisieren.

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