Gefälligkeits-Attest für die Scheidung
Streit um das neue Unterhaltsrecht
Ich bin Ende 30 und habe zwei Kinder im Alter von sieben und neun Jahren, die bereits in die Schule gehen. Mein Mann will sich nun von mir scheiden lassen nach rund zehnjähriger Ehe. Ich bin Akademikerin und könnte jederzeit wieder einen Voll- oder Teilzeitjob bekommen, da meine Qualifikationen als Ärztin sehr gefragt sind. Ich weiß auch, dass ich nach dem neuen Unterhaltsrecht verpflichtet bin, wieder zu arbeiten. Aber ich bin stinksauer auf meinen Mann, dem ich ein Jahrzehnt den Rücken freigehalten habe und der mich jetzt für eine Jüngere verlässt, die noch dazu schwanger ist.
Er ist finanziell so gut gestellt, dass er mich und die Kinder auch weiter gut versorgen könnte. Deshalb will ich nicht arbeiten, sondern weiter von dem Geld leben, das er - für uns als Familie - in den letzten zehn Jahren erarbeitet hat. Wir haben aber keinen Ehevertrag, und mein Anwalt sieht nur geringe Chancen für mich. Jetzt hat sich eine befreundete Ärztin, die in ihrem Fach unumstritten ist, bereit erklärt, mir ein Attest für das jüngere Kind zu schreiben. Darin würde stehen,dass das Kind gesundheitlich so labil ist, dass es Rund-um-die-Uhr-Betreuung braucht. Damit würde ich auch bei Gericht voraussichtlich durchkommen. Ich weiß, dass das vermutlich nicht legal ist. Aber ich bin so sauer auf meinen Mann, der unser Leben zerstört. Tut man das, sich ein derartiges Gefälligkeits-Attest schreiben zu lassen?
Von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries ist die Justiziarin der SPD-Bundestagsfraktion. Die 1953 in Kassel geborene Juristin war von 2002 bis 2009 Bundesministerin der Justiz. In ihre Amtszeit fiel die Reform des Unterhaltsrecht. Zypries begann ihre Karriere als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht, bevor sie 1995 in die niedersächsische Staatskanzlei ging. Nach dem Wahlsieg von Gerhard Schröder wurde sie 1998 Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern.
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich kann verstehen, dass Sie sehr enttäuscht sind über Ihren Mann. Ich kann auch verstehen, dass Sie sich betrogen fühlen, weil Ihre Lebensplanung zerstört wurde und Sie sich ein neues Leben aufbauen müssen. Weil die eheliche Verabredung so war, dass Sie zu Hause bleiben und sich um die Kinder kümmern, während Ihr Mann das Geld für die Familie verdient, gibt es sicherlich für Sie für eine gewisse Zeit noch einen zumindest anteiligen Betreuungsunterhalt.
Was man aber nicht tut ist, der Konflikt mit dem Partner auf dem Rücken der Kinder oder eines Kindes auszutragen. Das aber würden Sie tun, wenn Sie sich für Ihr jüngstes Kind ein ärztliches Attest ausstellen ließen. Das Kind merkt doch, dass es "krankgeschrieben" wird, obwohl es gar nicht krank ist. Es wird sich dazu ja auch gegenüber dem Vater zu verhalten haben. Sie würden also Ihr Kind für die "Rache" an Ihrem Mann funktionalisieren - und das tut man nicht! Wegen dem Wohl des Kindes. Das tut man nicht
Das kann man tun:.......... 1 Stimme(n)
Das tut man nicht:.......... 1 Stimme(n)
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