Bankgeschäfte ältere Menschen
Kann ich die finanziellen Angelegenheiten meines 80-jährigen Vaters übernehmen, obwohl er geistig klar ist?
Ich habe eine Bekannte, die ihren 80-jährigen, geistig völlig klaren Vater dazu überreden will, sie für alle Konten und Bankgeschäfte zu bevollmächtigen. Noch sträubt sich der alte Herr dagegen. Seine Tochter meint es gut mit ihm und will ihn davor schützen, eines Tages mit diesen Dingen überfordert zu sein. Ich frage mich aber, ob man seine Eltern "vorbeugend" entmündigen darf. Tut man das?
Von Peter Breiter
Peter Breiter ist der Vorstandsvorsitzende der Raiffeisenbank Gammersfeld. Die Bank wurde während der Finanzkrise berühmt, weil sie keine Depots führt und ihren Kunden zuverlässig Zinsen bezahlt. Sie besteht nur aus einem einzigen Schalterraum.
Nein, das tut man nicht. Es geht nicht an, ältere Menschen nur aufgrund ihres Alters zu entmündigen. Offensichtlich ist der Vater geistig noch völlig klar. Er sollte so lange wie möglich seine Geschäfte selber regeln und kann das ja auch. Wir erleben hier in der Bank, wie wichtig gerade den Älteren die Verfügung über ihr eigenes Vermögen ist.
Das tut man nicht
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Das tut man nicht:.......... 1 Stimme(n)
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