Die Hauspflege auf Ehrlichkeit testen
Tütelige Tante, klauender Pfleger
Ich habe eine Tante, die bereits 92 Jahre alt ist. Sie ist geistig noch wach, fängt aber an, sich immer öfter Dinge einzubilden. Sie verdächtigt ihren Pflegedienst, einen netten jungen Mann, der zu ihr täglich in die Wohnung kommt, sie zu bestehlen. Jetzt will sie den jungen Mann testen und absichtlich etwas Geld in der Wohnung herumliegen lassen. Soll ich ihn darauf ansprechen? Tut man das?
Von Hanfried Wiegel-Herlan
Hanfried Wiegel-Herlan ist Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.). Die B.A.H. vertritt ihre Mitglieder aus den Bundesländern bei Verhandlungen mit den Bundesverbänden der Kranken- und Pflegekassen. Pflegedienste, die Mitglied der B.A.H. sind, müssen sich auf die Pflegestandards und die Qualitätssicherung festlegen, die im Pflegeversicherungsgesetz verankert ist.
Es ist legitim, jede Dienstleistung, die man einkauft, zu testen. Vertrauenswürdigkeit des Pflegedienstes und seiner MitarbeiterInnen ist im Bereich der ambulanten Pflege zentraler Bestandteil der Dienstleistung; deshalb darf die Vertrauenswürdigkeit auch getestet werden.
Allerdings müssen auch die MitarbeiterInnen von Pflegediensten vertrauen dürfen: Der nette junge Mann des Pflegedienstes in diesem Fall darauf, dass ein solcher Test, wie er hier erwogen wird, zwingende Schlussfolgerungen und keine Möglichkeit zum "Es könnte aber auch anders gewesen sein" zulässt.
Das sicherzustellen, erfordert Vorkehrungen, die von der 92-jährigen Dame in ihrer skizzierten Verfassung kaum gewährleistet werden können. Auch der Tester übernimmt Verantwortung für das Wohl und Wehe des Pflegedienstmitarbeiters. Vertrauenswürdigkeit muss von allen Beteiligten verlangt werden. Das kann man tun
Das kann man tun:.......... 1 Stimme(n)
Das tut man nicht:.......... 1 Stimme(n)
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