Gefälligkeiten beim Arzt
Zwei-Klassen-Medizin
Unser Institut bietet hochwertige und knappe medizinische Leistungen. Wir haben nur Privatpatienten. Dennoch gibt es eine Warteliste, wenn auch eine kurze. Kürzlich wollte jemand einen Termin am nächsten Tag - statt wie angeboten in drei Tagen. Er wollte sich im Gegenzug dann darum kümmern, dass mein Auto eine kostenlose TÜV-Prüfung bekommt. Nun frage ich mich, ob man das tun kann? Ist zwar "Eine Hand wäscht die andere". Aber andererseits entsteht niemand ein Schaden (bei mir im Institut würde deshalb kein Termin verschoben, ich würde einfach länger arbeiten) und jeder profitiert.
Von Frank Ulrich Montgomery
Dr. Frank Ulrich Montgomery ist Vizepräsident der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Hamburg. Zuvor war er viele Jahre Vorsitzender des Marburger Bundes und hat sich 2006 mit dem von ihm in dieser Funktion erstrittenen Tarifvertrag für Klinikärzte den Ehren-Titel "Robin Hood des Gesundheitssystems"(FTD) erkämpft. Der Tarifvertrag sah sehr erhebliche Verbesserungen bei den Gehältern und den Arbeitsbedingungen vor. Der Hamburger Oberarzt und Radiologe gab den Vorsitz des Marburger Bundes danach ab, um sich auf die Tätigkeit bei der Bundesärztekammer zu konzentrieren.
Der Philosoph Popper hat gesagt: „Mit der Übernahme der Fragestellung beginnt die Unterwerfung unter den Gedanken“. Wer den Arztberuf als reine Dienstleistung betrachtet, den Patienten als Kunden und sich selbst als reinen Verkäufer einer Dienstleistung, der wird sich an einem solchen Tauschhandel nicht stoßen.
Als Arzt aber sollte man sich fragen, warum der Patient so eilig einen Termin will – oder braucht? Ist es nur Luxus, „Service“ der gefragt ist, oder aber vielleicht Angst – vor der Untersuchung oder dem möglichen Ergebnis? Dann aber wäre es schon Aufgabe eines guten Arztes, wenn er noch Valenzen hat (und sei es auch zusätzlich) sich seines Patienten früher anzunehmen – und dann auch ohne TÜV-Prüfung.
Überhaupt merkwürdig: Allein für die schnellere Terminvergabe (immaterieller Vorteil) soll eine ausdrücklich „kostenlose“ TÜV-Prüfung (materieller Vorteil) gewährt werden. Ein solcher Tauschhandel für eine ärztliche Leistung (also die Untersuchung selbst) wäre übrigens verboten. Das regelt die Gebührenordnung für Ärzte, die der Arzt beachten muss.
Die Angelegenheit hat für mich ein „Geschmäckle“. Ich tät’s nicht – man sollte es (als Arzt) auch nicht tun; aber mit der zunehmenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens werden mehr und mehr Kollegen diese (standes)moralischen Skrupel wohl nicht mehr empfinden.
Das tut man nicht
Das kann man tun:.......... 1 Stimme(n)
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