Gefälligkeiten beim Arzt

Zwei-Klassen-Medizin

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Unser Institut bietet hochwertige und knappe medizinische Leistungen. Wir haben nur Privatpatienten. Dennoch gibt es eine Warteliste, wenn auch eine kurze. Kürzlich wollte jemand einen Termin am nächsten Tag - statt wie angeboten in drei Tagen. Er wollte sich im Gegenzug dann darum kümmern, dass mein Auto eine kostenlose TÜV-Prüfung bekommt. Nun frage ich mich, ob man das tun kann? Ist zwar "Eine Hand wäscht die andere". Aber andererseits entsteht niemand ein Schaden (bei mir im Institut würde deshalb kein Termin verschoben, ich würde einfach länger arbeiten) und jeder profitiert.

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Von Frank Ulrich Montgomery

Dr. Frank Ulrich Montgomery ist Vizepräsident der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Hamburg. Zuvor war er viele Jahre Vorsitzender des Marburger Bundes und hat sich 2006 mit dem von ihm in dieser Funktion erstrittenen Tarifvertrag für Klinikärzte den Ehren-Titel "Robin Hood des Gesundheitssystems"(FTD) erkämpft. Der Tarifvertrag sah sehr erhebliche Verbesserungen bei den Gehältern und den Arbeitsbedingungen vor. Der Hamburger Oberarzt und Radiologe gab den Vorsitz des Marburger Bundes danach ab, um sich auf die Tätigkeit bei der Bundesärztekammer zu konzentrieren.


Der Philosoph Popper hat gesagt: „Mit der Übernahme der Fragestellung beginnt die Unterwerfung unter den Gedanken“. Wer den Arztberuf als reine Dienstleistung betrachtet, den Patienten als Kunden und sich selbst als reinen Verkäufer einer Dienstleistung, der wird sich an einem solchen Tauschhandel nicht stoßen.

Als Arzt aber sollte man sich fragen, warum der Patient so eilig einen Termin will – oder braucht? Ist es nur Luxus, „Service“ der gefragt ist, oder aber vielleicht Angst – vor der Untersuchung oder dem möglichen Ergebnis? Dann aber wäre es schon Aufgabe eines guten Arztes, wenn er noch Valenzen hat (und sei es auch zusätzlich) sich seines Patienten früher anzunehmen – und dann auch ohne TÜV-Prüfung.

Überhaupt merkwürdig: Allein für die schnellere Terminvergabe (immaterieller Vorteil) soll eine ausdrücklich „kostenlose“ TÜV-Prüfung (materieller Vorteil) gewährt werden. Ein solcher Tauschhandel für eine ärztliche Leistung (also die Untersuchung selbst) wäre übrigens verboten. Das regelt die Gebührenordnung für Ärzte, die der Arzt beachten muss.

Die Angelegenheit hat für mich ein „Geschmäckle“. Ich tät’s nicht – man sollte es (als Arzt) auch nicht tun; aber mit der zunehmenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens werden mehr und mehr Kollegen diese (standes)moralischen Skrupel wohl nicht mehr empfinden.

Das tut man nicht

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Das tut man nicht:.......... 1 Stimme(n)

6 Kommentare

Todobien: 12.06.2010 - 08:06 Uhr

Jeder profitiert?

Ich habe selbst einige Jahre in einem Land gelebt, in dem zwar gleiches Recht für alle gilt, mit ein bisschen "Schmiermittel" (vom harmlosesten Gefallen bis zu handfesten Geldzahlungen) aber die einen mehr Recht haben (können) als die anderen. Man gewöhnt sich daran. Wenn es alle machen und ich mache es nicht, bin ich am Ende der/die Dumme. Also macht man mit. In Deutschland gilt das meiner Erfahrung nach in (noch) milderer Form auch und ist anscheinend ein Merkmal von ("zivilisierten"?) Gesellschaften. Hätten Sie eine Autowerkstatt oder eine Änderungsschneiderei, würde ich sagen: Kann man machen. Sie sind aber Ärztin/Arzt. Noch (!) wird dieser Bereich als quasi unantastbar angesehen, zumindest von den Nutzer/innen, aller Indoktrination in Richtung "Dienstleistung, die bezahlt wird, ergo sind wir alle Kund/inn/en und können so behandelt werden, als würden wir Obst im Supermarkt kaufen statt medizinischer Betreuung zur Aufrechterhaltung unserer Gesundheit" zum Trotz. Am Ende geht es doch darum, am Leben zu bleiben und dieses Leben möglichst ohne Schmerzen und Qual zu erleben. Leben ist ein hohes Gut (auf jeden Fall und unbestreitbar wenn es unser eigenes betrifft). Sie sind als medizinisch Kundige/r grundsätzlich dem Wohlergehen anderer verpflichtet. Schwierig genug, dass Sie dies auf Privatversicherte begrenzen dürfen (das ist kein persönlich gemeinter Vorwurf, ich weiß, dass das System hat bzw. systemimmanent ist). Für Ihre Leistungen werden Sie auf jeden Fall be- bzw. entlohnt (unter Garantie stellen Sie eine Rechnung und diese wird in der Regel auch bezahlt). Haben Sie tatsächlich einen zusätzlichen Anreiz nötig? Lohnt es sich wirklich, für eine (für Sie!) kostenlose TÜV-Prüfung mit dem "eine Hand wäscht die andere" anzufangen? Was denken Sie, wo das enden würde? Im Grunde ist es doch egal, ob es eine TÜV-Prüfung oder ein Wochenende auf Hawaii oder Bargeld ist - Korruption ist und bleibt Korruption. Abgesehen davon, dass Sie sich in gewisser Weise erpressbar machten - "ich kenne da eine/n, da bekommst Du ganz schnell einen Termin, wenn Du ABC dafür anbietest"... so blöd kann man gar nicht denken, wie es manchmal kommt. Es muss sich nur eine/r finden, der/die Ihnen etwas Böses will. Mein Fazit: Machen Sie das nicht. Handeln Sie altruistisch, bieten Sie dieser Person ausnahmsweise (!) einen Termin ohne extra-Gegenleistung an. Und passen Sie auf sich selber auf, damit Ihre Freundlichkeit nicht zur Dauerausnutzung wird - auf die Balance kommt es an.

Raphael: 11.06.2010 - 11:06 Uhr

dejure

Sehr geehrte Frau Herr V, auch wenn das StGB Bestechung nur für Amtsträger vorsieht, wird der Begriff nicht automatisch im allgemeinen Sprachgebrauch so eingeschränkt. Diesbezüglich möchte ich Ihnen ein Lexikon ans Herz legen :-). Gleichzeitig ist es nicht ganz richtig, mein Arbeitsvertrag, verbietet mir z.B. die Entgegennahme von Geschenken ab einem bestimmten Wert. Dieser Punkt ist mit Korruptionsrichtlinie überschrieben und ist durchaus "juristisch". Allgemein dürfen gerade nicht! Gesetze als alleiniges Leitwerk unseres Handels gesehen werden. Wenn es nicht verboten oder unter strafe steht ist, ist es noch lange nicht in Ordnung. Dabei gilt natürlich auch, wenn alles Gesetz wäre, was ich für richtig halte, müsste ich morgen los ziehen um Gesetze zu brechen.

V.: 10.06.2010 - 17:06 Uhr

Bestechung

Den Kommentierern, die hier laut Bestechung schreien, sei erstmal der Gesetzestext ans Herz gelegt: http://dejure.org/gesetze/StGB/334.html Der Fragesteller ist offensichtlich KEIN Amtsträger, sonst könnte er nicht ausschließlich Privatpatienten bedienen. Und schon ist der Sachverhalt (juristisch) erledigt. Persönlich würde ich es auch nicht tun - grade, wenn es um Zusammenarbeit mit einer Quasi-Behörde (TÜV) geht.

Raphael: 13.05.2010 - 16:05 Uhr

Korruption

Ob man selbst korrupt ist, zeigt sich erst nach dem ersten lukrativen Angebot. Wo wollen sie die Grenze ziehen? Wenn ein anderen nur einige Sekunden-Minuten-Stunden mehr warten muss? Was würde passieren, wenn es alle so machen würden? Nehmen wir an Sie wollen ein Haus bauen und sie müssen plötzlich für die fristgerechte Bearbeitung ihres Antrags eine kostenlose Behandlung anbieten? Was würden Sie tun wollen, wenn ihr Sachbearbeiter aber gerade keine Behandlung benötigt? DAS TUT MAN NICHT.

guvo: 27.03.2010 - 10:03 Uhr

Eine Frage der Loyalität

Grundsätzlich hätte ich überhaupt keine Bedenken. Ich halte die Sachlage für nachvollziehbar, wenn nicht... Stellen Sie sich vor: Ich würde für Sie arbeiten. Dabei jedoch würde ich ohne Absprache mit Ihnen für mich herausbedingen , die eine oder andere Absprache mit Kunden dazu zu nutzen, um unmittelbar in meine eigene Tasche zu wirtschaften. Könnten Sie als mein Arbeitgeber sich meiner Loyalität dann noch ganz und gar sicher sein? Wenn ja, wo würden Sie die Grenze ziehen? Das halte ich für fast unmöglich. Daher: Das-tut-man-nicht.

skynoheaven: 04.01.2010 - 08:01 Uhr

Das ist Bestechung

Wenn das keine Bestechung, juristisch Vorteilsnahme, ist, was dann?? Ich bin sicher, das läuft in dieser Republik ohnehin schon so. Aber so dumm frech hier bei den Moralisten anfragen??? Das ist doch ein Fake oder?

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