Das Recht der Hinterbliebenen
Wer bestimmt über die Beerdigung?
Ich bin 75, habe lange allein gelebt und bin seit kurzem mit einer zwanzig Jahre jüngeren Frau verheiratet. Eigentlich hatte ich mir immer vorgestellt, mich in einem anonymen Urnengrab bestatten zu lassen. Diese schlichte Form gefällt mir und der Gedanke, dass nach meinem Tod ein kostspieliger Blumenkult an meinem Grab stattfindet, ist mir ein Gräuel. Meine Frau verdrängt das Thema meist, aber wenn wir doch einmal darüber sprechen, wird deutlich, dass sie sich eine Bestattung mit Trauerfeier, Sarg und einem „richtigen“ Grab wünscht. Soll ich bei meinem Entschluss bleiben? Tut man das?
Von Gesine Palmer
Dr. Gesine Palmer ist Religionsphilosophin, lehrte u.a. auch an der Freien Universität Berlin und ist seit 2007 auch als freiberufliche Trauerrednerin und Autorin tätig. Sie schreibt Prosatexte sowie religionsphilosophische Essays, ist u.a. Mitglied im Vorstand der Deutsch Israelischen Gesellschaft, bei Women in Internationals Security und engagiert sich für die Internationale Rosenzweig Gesellschaft als Mitherausgeberin des Franz Rosenzweig Jahrbuchs. Mehr unter: www.gesine-palmer.de
Die Bestattungskultur hat sich entwickelt, weil Menschen in dieser Situation, in der sie sich oft hilflos verlassen fühlen, etwas tun möchten, um sich der Bindung, die einmal da war, zu vergewissern – und damit ihrer eigenen Geschichte und der Geschichte einer realen anderen Person. Ohne irgendeine Materialisierung wird die Erinnerung in der Zeit der starken Trauer oft unwirklich. Ein Stein, in den der Name geritzt ist, ein Platz, an den man Blumen legen und eine Kerze stellen kann, sind kein überflüssiger Schnickschnack, den man nach Belieben einsparen könnte. Die Feier hilft den Hinterbliebenen über die Schwelle, und der Platz mit Namen hilft ihnen, wenn im sonstigen Leben die Erinnerung an einen Menschen entweder verloren zu gehen oder übermächtig zu werden droht, sich der gewesenen Realität zu vergewissern. Sie sollten Ihrer Frau nicht vorenthalten, eine solche Möglichkeit wahrzunehmen.
Über Ihre eigenen Vorstellungen von dem, was „danach“ ist, wissen nur Sie etwas – aber mit Ihrer Frau teilen Sie, solange Sie mit ihr in Liebe leben, Dinge, die ortlos werden, wenn Sie nicht mehr in der Welt sind. Um sich dann wirklich von Ihnen verabschieden und irgendwann unbelastet ein neues Leben anfangen zu können, wird Ihre Frau zudem das Gefühl brauchen, Ihnen nichts mehr schuldig zu sein. Auch da ist eine konkrete und bezeichnete Erinnerung positiver als ein vermeintlich sparsames einfaches Verschwinden. Zumal in dem Wunsch, zu verschwinden und keine Umstände zu machen, zuweilen auch etwas wie eine Selbstentwertung ist, die eine aggressive Rückseite hat. Natürlich wäre uns doch der Wunsch, zu bleiben und, wenn das schon nicht möglich ist, in angenehmer Erinnerung gelegentlich bedacht zu werden.
Drum sage ich: Ihre Frau sollte das Recht haben, für Sie einen sichtbaren Platz einzurichten nach Ihrem Tod: Natürlich nur, wenn Sie damit einverstanden sind. Ich würde Sie – im Sinne Ihrer Frau und im Geist einer langen, freilich schwindenden kulturellen Erfahrung mit Trauer- und Erinnerungsarbeit – um Ihr Einverständnis bitten. In dieser wichtigen Frage, beharrlich auf Ihrem Entschluss zu bestehen - Das tut man nicht. Das tut man nicht
Das kann man tun:.......... 1 Stimme(n)
Das tut man nicht:.......... 1 Stimme(n)
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