Unerwünschte Gäste auf dem Friedhof
Kann ich einen unerwünschten Beerdigungsgast des Friedhofs verweisen?
Meine beste Freundin ist nach langer Krankheit gestorben. Während ihres Leidens hatte sie sehr auf dem Besuch anderer gemeinsamer Freunde gehofft. Die tauchten aber erst zur Beerdigung auf. Ich bin ganz sicher, dass meine Freundin sie auf keinen Fall dort hätte sehen wollen. Ich war drauf und dran, sie wegzuschicken. Tut man das?
Von Josef Wieland
Prof. Dr. Josef Wieland ist einer der bekanntesten Wirtschaftsethiker Deutschlands. Er berät Unternehmen genau so wie Gewerkschaften oder Betriebsräte. Wieland sagt: Wenn man sich untereinander nicht mehr vertraut, ist eine Gesellschaft schwer beschädigt.
„Nein, das hätten Sie nicht tun dürfen. Das Recht der Lebenden, Abschied zu nehmen, wiegt schwerer als Ihr Interesse, dem von Ihnen vermuteten Willen der Verstorbenen Geltung zu verschaffen. Die grundsätzliche Norm, dass man Verstorbene begräbt, kann auch von der Verstorbenen selbst nicht genommen werden.
In unserer Gesellschaft ist es nun einmal üblich, dass man auch zum Begräbnis von Bekannten und Freunden geht - auch wenn es vorher Differenzen oder Streitigkeiten gegeben hat. In diesem Fall wissen Sie aber ja nicht einmal genau, ob die Verstorbene sich die Teilnahme der ehemaligen Freunde an der Trauerfeier ausdrücklich verbeten hätte. Sie vermuten es nur. Es ist Ihre Interpretation, dass die Kranke es nur versäumt habe, diesen Wunsch laut auszusprechen.
Selbst wenn Ihre Freundin ausdrücklich darum gebeten hätte, die Leute von ihrem eigenen Begräbnis fern zu halten, hätten Sie ihnen den Zugang zur Trauerfeier nicht verwehren dürfen. Sie hätten im Vorfeld auf den Wunsch der Verstorbenen hinweisen können, mehr aber nicht.
Ein bisschen anders läge der Fall, wenn der ärgste Feind eines Verstorbenen ankündigt, zur Beerdigung zu kommen und dort auch noch eine Ansprache halten zu wollen. In einem solchen Fall, wenn Sie fürchten müssen, dass das Andenken an den Verstorbenen durch die Anwesenheit einer Person verhöhnt wird, dürfen Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Teilnahme und Ansprache nicht willkommen sind.“ Das tut man nicht
Das kann man tun:.......... 1 Stimme(n)
Das tut man nicht:.......... 1 Stimme(n)
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