Unerwünschte Gäste auf dem Friedhof

Kann ich einen unerwünschten Beerdigungsgast des Friedhofs verweisen?

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Meine beste Freundin ist nach langer Krankheit gestorben. Während ihres Leidens hatte sie sehr auf dem Besuch anderer gemeinsamer Freunde gehofft. Die tauchten aber erst zur Beerdigung auf. Ich bin ganz sicher, dass meine Freundin sie auf keinen Fall dort hätte sehen wollen. Ich war drauf und dran, sie wegzuschicken. Tut man das?

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Von Josef Wieland

Prof. Dr. Josef Wieland ist einer der bekanntesten Wirtschaftsethiker Deutschlands. Er berät Unternehmen genau so wie Gewerkschaften oder Betriebsräte. Wieland sagt: Wenn man sich untereinander nicht mehr vertraut, ist eine Gesellschaft schwer beschädigt.

„Nein, das hätten Sie nicht tun dürfen. Das Recht der Lebenden, Abschied zu nehmen, wiegt schwerer als Ihr Interesse, dem von Ihnen vermuteten Willen der Verstorbenen Geltung zu verschaffen. Die grundsätzliche Norm, dass man Verstorbene begräbt, kann auch von der Verstorbenen selbst nicht genommen werden. In unserer Gesellschaft ist es nun einmal üblich, dass man auch zum Begräbnis von Bekannten und Freunden geht - auch wenn es vorher Differenzen oder Streitigkeiten gegeben hat. In diesem Fall wissen Sie aber ja nicht einmal genau, ob die Verstorbene sich die Teilnahme der ehemaligen Freunde an der Trauerfeier ausdrücklich verbeten hätte. Sie vermuten es nur. Es ist Ihre Interpretation, dass die Kranke es nur versäumt habe, diesen Wunsch laut auszusprechen. Selbst wenn Ihre Freundin ausdrücklich darum gebeten hätte, die Leute von ihrem eigenen Begräbnis fern zu halten, hätten Sie ihnen den Zugang zur Trauerfeier nicht verwehren dürfen. Sie hätten im Vorfeld auf den Wunsch der Verstorbenen hinweisen können, mehr aber nicht.  Ein bisschen anders läge der Fall, wenn der ärgste Feind eines Verstorbenen ankündigt, zur Beerdigung zu kommen und dort auch noch eine Ansprache halten zu wollen. In einem solchen Fall, wenn Sie fürchten müssen, dass das Andenken an den Verstorbenen durch die Anwesenheit einer Person verhöhnt wird, dürfen Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Teilnahme und Ansprache nicht willkommen sind.“ Das tut man nicht

Das kann man tun:.......... 1 Stimme(n)

Das tut man nicht:.......... 1 Stimme(n)

3 Kommentare

Roswitha Sohns: 27.04.2010 - 12:04 Uhr

Tote spüren sehr wohl noch etwas

Was heißt hier eigentlich "transzendenter Quatsch"? Die Seele spürt kurz nach dem Tode sehr wohl noch etwas. Dies ist nachgewiesen und man braucht nur Hinterbliebene oder Krankenpfleger zu fragen. Trotzdem sollte man niemanden des Grabes verweisen. Die Seele weiß schon Bescheid und wird alles verzeihen.

guvo: 04.12.2009 - 06:12 Uhr

Nein, aus gutem Grund

Ohne willentlich getroffene, eindeutige und eigenständige Erklärung Ihrer verstorbene Freundin sehe ich keinen Grund für Ihr Ansinnen. Ihre Freunding hätte sich das bei Zeiten ausbedingen können. Warum sie das nicht tat, lässt sich nicht letztgültig ergründen. Nicht ausgeschlossen sind tatsächlich sogar gute Gründe. Das auszuschließen, obliegt nicht den Hinterbliebenen. Es sei denn, dass den fragwürdigen Freunden strafrechtlich belegte Handlungen nachgewiesen werden können. Von daher bleibt einzig einem ordnungsgemäß eingesetzten Richter vorbehalten, Ausschlüsse vorzunehmen. So lange gilt: Das-tut-man-nicht.

Hubert Eckl: 04.12.2009 - 08:12 Uhr

Begräbnisbesuche

Jemanden des Grabes verweisen ist transzendenter Quatsch. Der oder die Tote spürt - nach allem was wir wissen - weder Ab- noch Zuneigung. Die Besucherin könnte vom schlechten Gewissen gepeinigt ans Grab kommen. Das hilft ihr und schadet niemanden, füttert höchstens eine auffällige Eifersucht Anwesender. Dies wiederum ist möglicherweise sogar amüsant.

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