Die lieben Eltern und das Studentenleben

Muss mein Vater für mein Studium zahlen?

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Ich möchte im Herbst mit dem Studium beginnen. Mein Vater will mir das nicht finanzieren. Er findet, dass ich nebenher arbeiten soll, um meinen Lebensunterhalt zu verdienen und mein Erspartes verbrauchen. Es geht nicht darum, dass bei uns zu Hause Geld fehlt. Mein Vater ist hoher Beamter, seine zweite Frau Lehrerin. Er findet es aus pädagogischen Gründen angemessen, nicht zu zahlen, sagt er. Ich will nicht gegen meine eigene Familie klagen – aber bin ich moralisch im Recht, wenn ich gegen seinen Willen durchsetze, dass er mir finanziell während meines Studiums hilft?

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Von Achim Meyer auf der Heyde

Achim Meyer auf der Heyde ist Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks. Zuvor hat er in Berlin im Management großer Weiterbildungsunternehmen gearbeitet, in Hamburg leitete er die Behörde für berufliche Weiterbildung beim Bildungssenator. Er ist Mitglied im Hochschulrat der Bergischen Universität Wuppertal und Vorstand im Paritätischen Gesamtverband. Außerdem berät er die Bundesbildungsministerin im Beirat für Ausbildungsförderung.  

Eindeutig: ja. Sie sind moralisch und juristisch im Recht. Das deutsche Unterhaltsrecht sagt klar: Eltern müssen für die Erstausbildung ihrer Kinder aufkommen – auch für ein Studium. Als ‚hoher’ Beamter müsste Ihr Vater das wissen, er handelt im Unrecht! Dass Sie Skrupel haben, Ihr Recht durchzusetzen, kann ich verstehen. Aber sie sollen studieren, nicht arbeiten. Mein Tipp: Gehen Sie zum Studentenwerk und beantragen Sie die so genannte BAföG-Vorausleistung. Auch das Kindergeld kann direkt an Sie ausbezahlt werden, wenn Ihr Vater sich weigert, Sie zu unterstützen. Notfalls führt das BAföG-Amt Ihres Studentenwerks für Sie die Klage gegen Ihren Vater. Auch muss Ihr Verhältnis zu Ihrem Vater nicht auf Dauer leiden, zumal es ja schon gespannt ist, wenn Ihr Vater seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Zu Ihrer Beruhigung: Mancher Vater kehrt schon aufgrund der peinlichen Nachfrage durch das BAföG-Amt auf den Pfad der Tugend zurück und sorgt dafür, dass sein Kind sein Studium nicht durch Endlosjobben und durch Aufbrauchen von Geldreserven gefährden muss. Das kann man tun

Das kann man tun:.......... 1 Stimme(n)

Das tut man nicht:.......... 1 Stimme(n)

3 Kommentare

Leandra: 19.04.2010 - 20:04 Uhr

Eigentlich ist es unglaublich...

Wenn man ein Kind bekommt, so sollte man sich darüber im Klaren sein, daß sich dieses nicht von selbst in die Welt gesetzt hat. Man hat in meinen Augen die Pflicht, seinem Kind eine Ausbildung zu ermöglichen - dazu gehört auch ein Studium. Eltern müssen sich nicht mit einem Bummelstudium abfinden, haben aber die Pflicht für ihr auch erwachsenes Kind solange zu sorgen, bis es auf eigenen Füßen stehen kann. Man kann heute nicht beides: Arbeiten UND studieren - eines wird leiden - denn Studieren ist heute einen recht straffen Zeitplan unterworfen. Wenn ich es mal salopp formulieren darf: JETZT braucht ihr Vater auch nicht mehr den Pädagogen raushängen zu lassen - dafür ist es nun zu spät. Er hat die Pflicht, Sie zu unterstützen - solange, bis sie ihre Erstausbildung/Erststudium abgeschlossen haben - auch wenn ihm das nicht gefällt. Ein Studium IST Arbeit - Ihr Vater verdient genug Geld, um seiner Pflicht nachzukommen, außerdem wird er ja wohl auch Kindergeld für Sie erhalten! Es ist unglaublich, ich persönlich bin finanziell nicht auf Rosen gebettet, tue aber alles dafür, damit meine Kinder studieren können - und unterstütze sie, wo es nur geht. Das ist selbstverständlich, denn ich habe mich seinerzeit schließlich für meine Kinder entschieden, und damit auch Verantwortung übernommen. Ihr Vater sollte lieber stolz auf Sie sein, daß Sie Ihr Abitur haben - das ist ja schließlich keine Selbstverfreilichkeit heute. Oh Mann...

guvo: 11.02.2010 - 09:02 Uhr

Ersparnisse?

Entgegen meiner ersten Einschätzung halte ich es sogar für durchaus fraglich, ob Sie überhaupt einen rechtlichen Anspruch haben. Hängt davon ab, ob die finanziellen Zuwendungen Ihres Vaters ausdrücklich fürs Studium bestimmt waren oder nicht. Also: War das Studium der Grund für die Zuwendungen?

guvo: 11.02.2010 - 07:02 Uhr

Gipfeltreffen

Rechtlich keine Frage. Moralisch nicht unbedingt. Ihr Vater ist es eigentlich, der unter moralischem Druck steht. Nicht Sie. Einerseits muss er Sie nicht respektieren. Ihm muss nicht vorbehaltlos interessieren, was Sie interessiert. Aber unter dem Aspekt der Selbstachtung, fragt sich, ob er nicht auf Kollisionskurs zu seinen eigenen Interessen geht. Abschließend lässt sich das nicht beurteilen. Soll er nicht auch Bedingungen stellen dürfen, unter denen er bereit ist, Sie zu unterstützen? Es ist eben nicht alles einfach selbstverständlich. Doch schließlich trifft zu, dass Ihnen ja der Rechtsweg offen steht. Sollten Sie sich entscheiden, diesen Weg einzuschlagen hätten Sie in jedem Fall einen Titel, um mit Ihrem Vater in die zweite Gesprächsrunde zu gehen. Auf Augenhöhe so zu sagen. Was Ihren Vater vielleicht ganz besonders positiv beeindrucken wird. Kann-man-tun.

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