Einen Ausbildungsplatz besorgt, dann will das Kind nicht

Vitamin "B" bei der Jobsuche

privat

Um meiner Tochter einen Ausbildungsplatz bei einer Krankenversicherung zu verschaffen, habe ich „Vitamin B“ benutzt und für sie ein gutes Wort bei einer Bekannten aus der Chefetage eingelegt. Meine Tochter hat inzwischen gemerkt, dass sie doch etwas ganz anderes machen möchte. Ich fühle mich meiner Bekannten verpflichtet und würde sie am liebsten schon einmal vorwarnen. Tut man das?

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Von Erwin Lamberts

Erwin Lamberts ist Mitglied der Bundesgeschäftsführung des Wirtschaftsrates der CDU und Chefredakteur von " trend- Zeitschrift für Soziale Marktwirtschaft". Er interessiert sich seit Jahrzehnten für Fragen der Moral in der Sozialen Marktwirtschaft und hat diverse Foren und Diskussionsrunden zu diesen Themen organisiert und ausgerichtet. 

Ja, auf jeden Fall. Schon aus Gründen der Fairness müssen Sie Ihre Bekannte benachrichtigen. Wenn man persönlich Freundschaften in Anspruch nimmt, um anderen zu helfen, hat man auch die Verpflichtung, bei einer Änderung der "Geschäftsgrundlage" darauf hinzuweisen. Natürlich ist auch die Loyalitätslinie klar, hin zu demjenigen, der das "Vitamin B" in Anspruch genommen hat, also Ihrer Tochter. Doch die Fairness gebietet zwingend in diesem Fall, Ihrer Bekannten den Sinneswandel der Tochter zu berichten - auch auf die Gefahr hin, dass das Mädchen dann keinen Ausbildungsplatz bekommt. Das kann man tun

Das kann man tun:.......... 1 Stimme(n)

Das tut man nicht:.......... 1 Stimme(n)

2 Kommentare

Leandra: 18.04.2010 - 09:04 Uhr

Ja, wieso denn nicht?

Ich denke, Ihre Bekannte wird das bestimmt verstehen, wenn ein junger Mensch sich anders orientiert - das ist ja schließlich auch das Vorrecht der Jugend, sich noch einmal oder auch zweimal umentscheiden zu können. Besser jetzt - bevor man angefangen hat, als später in der Probezeit feststellen zu müssen, daß es doch nicht das Richtige ist - und dann geht die Sucherei wieder von vorne los und ein Jahr ist somit evtl. futsch. Ein Beruf sollte - wenn möglich - auch eine Berufung sein, man muß ihn jeden Tag ausüben - somit sollte er Freude bereiten und muß zu jemandem passen. Selbst wenn man alle Hebel in Bewegung gesetzt hat - man kann immer noch zurückrudern, es geht hier schließlich um eine Entscheidung für das ganze weitere Leben, und ein Umentscheiden ist ja schließlich keine Böswilligkeit sondern dient der Orientierung. Ihre Bekannte wird das bestimmt verstehen - aber reinen Wein sollten Sie ihr einschenken, am besten in Ruhe bei einem Kaffee.

Axel-M. Blohm: 02.11.2009 - 14:11 Uhr

Reden ist Gold

Bevor sich das betreffende Kind blamiert und damit vermutlich auch die hilfsbereite Bekannte und es damit noch zu einem unbeabsichtigten Streit kommt, sollte zunächst die Tochter nach ihren Wünschen befragt werden. Wenn sie die angebotene Stelle partout nicht will, wäre ein Gespräch mit der Bekannten sicher notwendig.

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