Einen Ausbildungsplatz besorgt, dann will das Kind nicht
Vitamin "B" bei der Jobsuche
Um meiner Tochter einen Ausbildungsplatz bei einer Krankenversicherung zu verschaffen, habe ich „Vitamin B“ benutzt und für sie ein gutes Wort bei einer Bekannten aus der Chefetage eingelegt. Meine Tochter hat inzwischen gemerkt, dass sie doch etwas ganz anderes machen möchte. Ich fühle mich meiner Bekannten verpflichtet und würde sie am liebsten schon einmal vorwarnen. Tut man das?
Von Erwin Lamberts
Erwin Lamberts ist Mitglied der Bundesgeschäftsführung des Wirtschaftsrates der CDU und Chefredakteur von " trend- Zeitschrift für Soziale Marktwirtschaft". Er interessiert sich seit Jahrzehnten für Fragen der Moral in der Sozialen Marktwirtschaft und hat diverse Foren und Diskussionsrunden zu diesen Themen organisiert und ausgerichtet.
Ja, auf jeden Fall. Schon aus Gründen der Fairness müssen Sie Ihre Bekannte benachrichtigen. Wenn man persönlich Freundschaften in Anspruch nimmt, um anderen zu helfen, hat man auch die Verpflichtung, bei einer Änderung der "Geschäftsgrundlage" darauf hinzuweisen. Natürlich ist auch die Loyalitätslinie klar, hin zu demjenigen, der das "Vitamin B" in Anspruch genommen hat, also Ihrer Tochter. Doch die Fairness gebietet zwingend in diesem Fall, Ihrer Bekannten den Sinneswandel der Tochter zu berichten - auch auf die Gefahr hin, dass das Mädchen dann keinen Ausbildungsplatz bekommt. Das kann man tun
Das kann man tun:.......... 1 Stimme(n)
Das tut man nicht:.......... 1 Stimme(n)
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