Wer darf die Gäste für unsere Hochzeit einladen?
Hochzeit: Hilfe, die Schwiegereltern kapern die Gästeliste!
Mein Freund und ich werden im Mai heiraten. Meine künftigen Schwiegereltern übernehmen die Kosten für die Feier, worüber wir uns sehr freuen, da wir uns als Studenten kein großes Fest leisten könnten. Nun gibt es Streit um die Gästeliste. Die Eltern meines Freundes bestehen darauf, dass wir einige entfernte Verwandte einladen, die wir eigentlich nicht dabei haben möchten. Dürfen wir uns durchsetzen? Es ist doch unser Fest, auch wenn wir es nicht bezahlen. Tut man das?
Von Marina Litterscheidt
Marina Litterscheidt ist seit zehn Jahren Chefredakteurin der Zeitschrift „Magazin HOCHZEIT“. Sie beschäftigt sich vor allem mit Themen rund um Mode und Styling am „schönsten Tag des Lebens“. Ihre eigene Hochzeit liegt 15 Jahre zurück.
Eine wirklich schwierige Frage, die sich nicht so einfach mit ja (das tut man) oder nein (das tut man nicht) beantworten lässt.
Früher war es so, dass die Eltern traditionell Gastgeber bei der Hochzeit ihrer Kinder waren. Auf den Einladungen hieß es dann: "Wir geben die Vermählung unserer Kinder bekannt und laden ein ..." Die Eltern haben dann in der Tat die Gästeliste bestimmt und selbstverständlich auch die Gesamtkosten für die Hochzeit übernommen.
Heute ist das nicht mehr so klar geregelt. Selbst wenn die Eltern für die Hochzeit zahlen, sind es doch meist die Kinder selbst, die ihre Hochzeit planen, organisieren und letztlich auch die Gastgeber sind. In der Mehrheit der Fälle werden die Eltern ihren Kindern weitestgehend freie Hand über die Gestaltung ihrer Hochzeit und der Gästeliste lassen. Ausnahmen mag es lediglich in Fällen geben, wo per se höchsten Wert auf Tradition und konventionelle Etikette gelegt wird (zum Beispiel in Adelskreisen). Familien mit weitreichenden gesellschaftlichen Verpflichtungen sind in ihren Entscheidungen nicht unbedingt frei.
Um zur Ausgangsfrage zurückzukehren: Wünschenswert wäre eine kluge Zurückhaltung und diplomatische Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten. Denn einerseits hat es weder Stil noch gute Form, wenn die Eltern zwar die Kosten übernehmen, zugleich aber verlangen, ohne Rücksicht auf die Wünsche der Kinder über die Gästeliste zu bestimmen. Das grenzt schon fast an Erpressung. Andererseits darf man ruhig auch dem Brautpaar empfehlen, bei einer großen Hochzeit über den eigenen Schatten zu springen und mit der Einladung vielleicht nicht so nahestehender Gäste Größe zu zeigen.
Ich möchte die Zusammenstellung eines Hochzeitskomitees empfehlen, das aus einem Elternteil, dem Hochzeitspaar, einem Trauzeugen und einer anderen neutralen Person besteht. Jeder kann seine Belange vortragen, dann wird entschieden - am besten mit der Unterstützung eines neutralen Organisators, der vermittelt. Das Brautpaar sollte seine Wünsche (in diesem Fall: ein Fest mit Menschen zu feiern, die im Leben des Paares eine bedeutende Rolle spielen) unmissverständlich klar machen. Gleichzeitig wird es sicher hilfreich sein, einzelne Personen nicht kategorisch abzulehnen und die Eltern damit unter Druck zu setzen. Das tut man nicht. Lassen Sie Ihre Eltern an Ihrem Entscheidungsprozess teilhaben. Das tut man nicht
Das kann man tun:.......... 1 Stimme(n)
Das tut man nicht:.......... 1 Stimme(n)
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