Mogeln bei den Spesen
Tochter mitnehmen, andere bezahlen lassen
Ich bin freiberuflich tätig und habe eine Dienstreise zu einem Termin gemacht. Ich habe meine Tochter mitgenommen. Sie taucht weder auf den Hotelrechnungen noch auf dem Bahnticket auf, so dass ich vorhabe, die vollen Reisekosten als Spesen abzurechnen. Oder tut man so etwas nicht?
Von Michael Eilfort
Prof. Dr. Michael Eilfort ist Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft in Berlin. Der 1963 in Kiel geborene Politikwissenschaftler wurde 2005 zum Honorarprofessor der Eberhard-Karls-Universität Tübingen bestellt.
Nach dem Studium hat Eilfort als wissenschaftlicher Referent in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gearbeitet. Weitere Stationen waren Parlamentarischer Berater im Landtag von Baden-Württemberg und Referatsleiter “Reden/Politikberatung/Arbeitsprogramm der Landesregierung” im Staatsministerium Baden-Württemberg. Im Jahr 2000 wechselte er wieder in die Bundeshauptstadt. Dort übernahm er die Leitung des Büros von Friedrich Merz, dem Vorsitzenden und ab 2002 stellv. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. 2004 wechselte er in seine heutige Position.
"Hehlinge", wie der Schwabe sagt (hochdeutsch: heimlich/hintenrum), tut man das tatsächlich nicht. Da gilt der alte Bundeswehrspruch: „Melden macht frei“. Transparenz ist auch in eigener Sache hilfreich, weil man dann gut schläft und anderen die Möglichkeit einräumt, adäquat zu reagieren: Im Fall des Freiberuflers z.B. dem Finanzamt, das auf der Basis ehrlicher Angaben sachgerecht bzw. gesetzeskonform entscheiden kann, ob die Kosten der Dienstreise voll oder nur teilweise abziehbar sind. Finanzämter entscheiden übrigens nicht grundsätzlich gegen den Steuerzahler – Ehrlichkeit ist ein grundsätzliches Ziel, keine Abwägungsfrage. Umso besser, dass sie auch ein doppelt schönes Ergebnis haben kann: Gutes Gewissen und faire Besteuerung.
Das tut man nicht
Das kann man tun:.......... 1 Stimme(n)
Das tut man nicht:.......... 1 Stimme(n)
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