Spenden optimieren, Steuern sparen

Den Staat für Spenden zahlen lassen

www.das-tut-man-nicht.de

Ich habe einen relativ hohen Geldbetrag zur Verfügung, den ich spenden möchte. Ich habe aber kaum Einkommen und zahle daher auch keine Steuern.  Eine Spendenquittung nutzt mir also gar nichts. Nun habe ich mit einem sehr gutverdienenden Freund vereinbart, dass ich ihm das Geld gebe – statt meiner soll er spenden, und dabei seine Steuerersparnis auf den ursprünglichen Betrag aufschlagen. Tut man das? Nur, damit keine Fragen aufkommen: Das Geld ist völlig legal.

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Von Lorenz Jarass

Prof. Dr. Lorenz Jarass, RheinMain University Wiesbaden, ist Autor von 11 Büchern (auch in Englisch und Russisch) und über 100 Aufsätzen in in- und ausländischen Fachzeitschriften (vgl. www.JARASS.com, Publikationen). Er lehrt Betriebswirtschaftslehre und ist Experte für Steuerfragen, vor allem Gemeindefinanzen. Er berät u.a. die Europäische Kommission, das Europäische Parlament sowie den Deutschen Bundestag.

Das kann man tun. Warum sollen eigentlich nur hohe Einkommen durch Steuervorteile beim Spenden unterstützt werden, und kleine nicht?
 
Aber: Das ist nicht gemäß dem Wortlaut des Gesetzes. Das kann man tun

Das kann man tun:.......... 1 Stimme(n)

Das tut man nicht:.......... 1 Stimme(n)

3 Kommentare

BlaueStunde: 24.01.2010 - 15:01 Uhr

Für den guten Zweck

Die Möglichkeit zur Absetzbarkeit von Spenden dient doch letztlich dazu, einen Anreiz für Spenden zu schaffen - so mein Verständnis. Wenn der Staat sich auf diese Weise an einer - höheren - Spende beteiligt, ist das für mich in Ordnung. Das kann man tun!

Loring Sittler: 19.11.2009 - 09:11 Uhr

Gesetze in Deuztschland sind legitim und im vollen Sinne einzuhalten

Die vorgeschlagene Regelung enem Freund Geld zu schenken, der es seinerseits auch mit einem Aufschlag wegen der dadurch erzielten Steuerersparnis spendet und die vollen Steuervorteile geltend macht, ist unmoralisch und widerspricht sowohl dem Geist des Gesetzes und der Verfassung, als auch bisher geltenden allgemeinen Vorstellungen von Anstand. Ich will das nicht juristisch bewerten - aber dem Straftatbestand der Steuerumgehung kommt das m.W. sehr nahe. Und das ist auch der Punkt, wo die moralische Bewertung und das Verbot "Das tut man nicht!" wirksam wird: Jeder handle so, wie er selbst behandelt werden will. Das gilt auch für den demokratischen Staat, den wir nicht betrügen dürfen: Die Gesetze werden in unserem Namen gemacht und es kann nur in unserem Sinne sein, die damit konkretisierten Regelungen für alle gleich und gerecht anzuwenden. Ausnahmen sind nicht vorgesehen, egal ob sie einem vorgeblich guten Zweck (Erhöhung der Spende) dienen. Die Erhöhung belastet die Allgemeinheit durch zu Unrecht gewährte Steuervorteile, die so nicht gewollt sind. Wenn der Ur-Spender so viel (legales!) Geld hat, soll er es als Einnahme versteuern und in diesem Rahmen - und keinem anderen - seine Steuervorteile geltend machen. Alles andere ist Betrug. Das tut man nicht.

guvo: 19.11.2009 - 09:11 Uhr

Gefahr des Missbrauchs

Steueranreize sind grundsätzlich zu hinterfragen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ihr Bekannter durch eine solche Spende gegenüber anderen Spendern mit vergleichbarer Lebenslage bevorteilt werden könnte. Das wäre ungerecht. Grundsätzlich, wenn auch nicht unbedingt in Ihrem Fall, dürfte es ein Segen sein, dass es nicht möglich ist, Gelder einfach zu transfirieren. Die Gefahr des wirtschaftlichen und politischen Missbrauchs ist zu hoch. Das Prinzip der Gleichbehandlung ist in ihrem Fall jedenfalls nicht verletzt. Ungleich gelagerte Fälle sollten grundsätzlich ungleich behandelt werden. Fazit: Das-tut-man-nicht

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Wenn Sie wissen wollen, ob Sie etwas tun können - oder ob Sie es lieber lassen sollten - können Sie Ihre Frage an uns schicken. Wir bemühen uns, die richtige Antwort-Person für Sie zu finden. Danach werden Sie vielleicht besser einschätzen können, wie Sie Ihre Frage beantworten können. Können, nicht müssen. Schreiben Sie uns info@das-tut-man-nicht.de [>]